Nutzungsbestimmungen für Verkaufsmärchen

Lesen erlaubt. Benutzen erst nach Vereinbarung.

Natürlich dürfen Sie Ihr Verkaufsmärchen zunächst in Ruhe lesen.

Gefällt Ihnen der Text, schließen wir unsere Vereinbarung und geben ihn zur Nutzung frei.

Vor Vertragsabschluss und ausdrücklicher Freigabe darf der Text weder vollständig noch teilweise veröffentlicht, kopiert, weitergegeben oder anderweitig verwendet werden.

Und nur ein kleiner Hinweis mit einem Augenzwinkern:

Das Internet vergisst vieles. Einen kopierten Text erstaunlicherweise nur sehr selten.

1. Wem gehört das Verkaufsmärchen?

Das Urheberrecht an einem von Verkaufsmärchen erstellten Text verbleibt – soweit der Text urheberrechtlich geschützt ist – beim jeweiligen Verfasser.

Mit der Vereinbarung erwerben Sie kein Eigentum am Text, sondern ein Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

Kurz gesagt:

Die Geschichte bleibt unsere. Für Ihr Objekt darf sie arbeiten.

2. Was dürfen Sie mit dem Text machen?

Nach Vertragsabschluss und Freigabe erhalten Sie grundsätzlich ein einfaches, nicht ausschließliches und objektbezogenes Nutzungsrecht.

Sie dürfen den freigegebenen Text für das im Auftrag bezeichnete Objekt insbesondere verwenden:

auf Verkaufsplattformen und Kleinanzeigenportalen,

auf Ihrer eigenen Website,

auf Händler- oder Maklerseiten,

in sozialen Medien,

in gedruckten Verkaufsanzeigen oder Verkaufsunterlagen.

Soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde, gilt das Nutzungsrecht ausschließlich für das konkret bezeichnete Objekt oder Angebot.

3. Mehrere Plattformen? Gerne.

Sie müssen sich nicht für eine einzige Verkaufsplattform entscheiden.

Ein Verkaufsmärchen darf für dasselbe vereinbarte Objekt gleichzeitig oder nacheinander auf mehreren geeigneten Verkaufsplattformen veröffentlicht werden.

Ob Kleinanzeige, Händlerseite, eigener Internetauftritt oder soziale Medien:

Das Märchen darf dorthin reisen, wo sein neuer Besitzer suchen könnte.

4. Was darf nicht gemacht werden?

Ohne vorherige Zustimmung von Verkaufsmärchen darf der Text insbesondere nicht:

für andere Gegenstände oder Angebote wiederverwendet werden,

an andere Verkäufer zur eigenen Nutzung weitergegeben werden,

verkauft, vermietet oder anderweitig kommerziell weiterlizenziert werden,

als eigene Textvorlage für weitere Verkaufsanzeigen vervielfältigt werden,

vollständig oder in wesentlichen Teilen kopiert und für andere Objekte angepasst werden,

automatisiert oder durch Dritte so umgeschrieben werden, dass daraus neue Verkaufstexte für andere Gegenstände entstehen.

Ein Händler darf den Text selbstverständlich durch Mitarbeiter oder beauftragte Dienstleister veröffentlichen lassen, solange dies ausschließlich für das vereinbarte Objekt und im Rahmen des vereinbarten Verkaufs erfolgt.

5. Änderungen am Text

Preis, Telefonnummer, Kontaktdaten, technische Daten, Termine oder vergleichbare sachliche Angaben dürfen selbstverständlich aktualisiert werden.

Der eigentliche erzählerische Text, seine Pointe, sein Aufbau und sein Charakter sollen jedoch erhalten bleiben.

Größere Kürzungen, Umschreibungen, Ergänzungen oder inhaltliche Veränderungen sollten deshalb vorher mit Verkaufsmärchen abgestimmt werden.

Denn manchmal reicht ein einziges falsch gesetztes Wort, und aus einem Verkaufsmärchen wird plötzlich wieder eine gewöhnliche Anzeige.

6. Übersetzungen und fremdsprachige Fassungen

Eine Übersetzung ist nicht einfach nur der Austausch deutscher Wörter gegen fremde.

Humor, Zweideutigkeit, Wortspiele und kulturelle Anspielungen müssen häufig in der jeweiligen Sprache neu gestaltet werden.

Deshalb dürfen fremdsprachige Fassungen eines Verkaufsmärchens nur nach vorheriger Vereinbarung erstellt oder verwendet werden.

Auf Wunsch kann Verkaufsmärchen eine internationale Fassung entwickeln, bei der nicht nur die Worte, sondern auch die Wirkung übertragen wird.

7. Was passiert nach dem Verkauf?

Mit dem Verkauf des vereinbarten Objektes ist der eigentliche Zweck des Verkaufsmärchens erfüllt.

Bereits veröffentlichte Anzeigen dürfen dort als verkauft oder archiviert sichtbar bleiben, sofern dies durch die jeweilige Plattform erfolgt.

Der Text darf danach jedoch nicht einfach für einen anderen Gegenstand weiterverwendet werden.

Das Objekt hat einen neuen Besitzer. Seine Geschichte darf nun ebenfalls weiterziehen – aber nicht zu einem völlig anderen Gegenstand.

8. Weitergabe an Dritte

Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf andere Personen oder Unternehmen ist nur mit Zustimmung von Verkaufsmärchen zulässig.

Davon ausgenommen ist die technisch oder organisatorisch notwendige Weitergabe an Plattformbetreiber, Mitarbeiter, Makler oder Dienstleister, die ausschließlich im Auftrag des Kunden den Verkauf des konkret vereinbarten Objektes durchführen.

9. Verwendung als Referenz durch Verkaufsmärchen

Verkaufsmärchen veröffentlicht Ihren Gegenstand, Ihre Bilder, Ihre Anzeige oder persönliche Angaben nicht automatisch als Referenz.

Möchten wir einen Auftrag später als Beispiel auf verkaufsmaerchen.de oder in anderer Werbung zeigen, holen wir vorher Ihre Zustimmung ein.

Eine schöne Geschichte darf gerne weitererzählt werden –
aber nicht ungefragt.

10. Unerlaubte Nutzung

Wird ein Verkaufsmärchen ohne erforderliche Vereinbarung oder außerhalb des eingeräumten Nutzungsrechts verwendet, behalten wir uns die gesetzlichen Ansprüche vor.

Dazu können insbesondere die Beendigung der Nutzung, Unterlassung sowie gegebenenfalls Schadensersatz gehören.

Wir hoffen allerdings sehr, dass wir diesen Absatz niemals brauchen.

Denn ein kurzer Kontakt ist erheblich angenehmer – und meistens auch wesentlich günstiger.

11. Individuelle Vereinbarungen gehen vor

Kein Gegenstand ist wie der andere.

Deshalb können im einzelnen Auftrag abweichende oder zusätzliche Nutzungsrechte vereinbart werden.

Solche individuell getroffenen Vereinbarungen gehen diesen allgemeinen Nutzungsbestimmungen vor.

Stand: 26.08.2026

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lesen sie bitte auch die AGB.

 

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