Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Verkaufsmärchen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Verkaufsmärchen – VKM

Stand: 09.09.2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen von Verkaufsmärchen – VKM, Inhaber Sven Schicker, An der Berner Au 20, 22159 Hamburg, nachfolgend „VKM“ genannt.

(2) Die Leistungen von VKM richten sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Händler und Makler.

(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen VKM und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


§ 2 Gegenstand der Dienstleistung

(1) VKM erstellt im Auftrag des Kunden individuelle Verkaufs- und Präsentationstexte für Gegenstände, Fahrzeuge, Immobilien und sonstige zum Verkauf bestimmte Objekte. Inhalt und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der individuellen Auftragsvereinbarung.

(2) Grundlage der Texterstellung sind insbesondere die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben, Bilder und Unterlagen sowie die gemeinsam erarbeiteten Informationen über das Verkaufsobjekt.

(3) VKM kann den Auftraggeber bei der Gestaltung und Veröffentlichung eines Verkaufsangebots unterstützen, soweit dies im jeweiligen Auftrag vereinbart wurde.

(4) VKM wird durch die Erstellung oder Veröffentlichung eines Verkaufstextes weder Verkäufer des angebotenen Gegenstandes noch Partei eines später zwischen Auftraggeber und Käufer geschlossenen Kaufvertrages.

(5) VKM schuldet die vereinbarte kreative und redaktionelle Leistung. Ein bestimmter Verkaufspreis, eine bestimmte Verkaufsdauer oder der tatsächliche Verkauf des angebotenen Gegenstandes werden nicht geschuldet oder garantiert.


§ 3 Vertragsschluss und Auftragserteilung

(1) Eine Anfrage über die Webseite, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Wege stellt noch keinen verbindlichen kostenpflichtigen Auftrag dar.

(2) Vor Beginn eines kostenpflichtigen Auftrags werden die wesentlichen Einzelheiten vereinbart. Dazu gehören insbesondere das Verkaufsobjekt, der Leistungsumfang, ein gegebenenfalls gemeinsam festgelegter realistischer Zielpreis sowie die für den Auftrag geltende Vergütungsregelung.

(3) Ein Vertrag kommt zustande, sobald VKM und der Auftraggeber den abgestimmten Auftrag übereinstimmend bestätigen, regelmäßig durch eine Auftragsbestätigung von VKM und deren Annahme durch den Auftraggeber.

(4) Die bei Vertragsschluss geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages. Der Auftraggeber erhält vor Vertragsschluss die Möglichkeit, diese zur Kenntnis zu nehmen und ihrer Geltung zuzustimmen.

(5) Verbraucher erhalten zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.

(6) Wünscht ein Verbraucher, dass VKM bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, muss er dies ausdrücklich erklären. Gleichzeitig bestätigt er seine Kenntnis davon, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen kann.


§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt VKM alle Informationen zur Verfügung, die für die Erstellung eines sachlich richtigen Verkaufstextes erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Zustand, Alter, Herkunft, Hersteller, Modell, technischen Daten, bekannten Mängeln, Veränderungen und sonstigen für einen Käufer wesentlichen Eigenschaften des Verkaufsobjekts.

(2) Bekannte Mängel sowie wert- oder kaufentscheidende Umstände sind VKM vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

(3) VKM ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Auftraggeber übermittelte Angaben auf ihre technische, rechtliche oder tatsächliche Richtigkeit zu überprüfen.

(4) Der Auftraggeber versichert, zur Überlassung und Verwendung der von ihm an VKM übermittelten Fotografien, Texte, Dokumente und sonstigen Inhalte berechtigt zu sein und hierdurch keine Rechte Dritter zu verletzen.

(5) Erkennt der Auftraggeber sachliche Fehler oder unzutreffende Angaben in einem Entwurf, hat er VKM vor Veröffentlichung darauf hinzuweisen.


§ 5 Zielpreis und tatsächlicher Verkaufspreis

(1) VKM und der Auftraggeber können vor Beginn des Auftrags gemeinsam einen realistischen Zielpreis für das Verkaufsobjekt festlegen.

(2) Der Zielpreis dient insbesondere als Grundlage für einen möglichen Mehrwertbonus. Er stellt weder eine Garantie für den erzielbaren Verkaufspreis noch eine Verpflichtung des Auftraggebers dar, ausschließlich zu diesem Preis zu verkaufen.

(3) Maßgeblich für die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung ist der tatsächlich vereinbarte Verkaufspreis des Verkaufsobjekts.

(4) Zum Verkaufspreis gehören sämtliche wirtschaftlichen Gegenleistungen, die der Auftraggeber für die Überlassung des Verkaufsobjekts erhält. Gesondert ausgewiesene reine Versand- oder Transportkosten bleiben nur insoweit unberücksichtigt, als sie tatsächlich angefallen und nachvollziehbar nachweisbar sind.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, VKM den tatsächlichen Verkaufspreis nach Abschluss eines Verkaufs wahrheitsgemäß mitzuteilen.


§ 6 Vergütung

(1) Die Vergütung von VKM richtet sich, soweit im Einzelauftrag nichts anderes vereinbart wurde, nach dem tatsächlich erzielten Verkaufspreis.

(2) Es gilt folgende reguläre VKM-Preisstaffel:

bis 1.000 €: 7,5 %, mindestens 30 €
über 1.000 € bis 5.000 €: 3 %, mindestens 75 €
über 5.000 € bis 25.000 €: 1 %, mindestens 150 €
über 25.000 € bis 100.000 €: 0,5 %, mindestens 250 €
über 100.000 € bis 500.000 €: 0,15 %, mindestens 500 €
über 500.000 €: 0,1 %, mindestens 750 €

(3) Die errechneten VKM-Vergütungsbeträge werden auf volle 5 € gerundet.

(4) Für Händler und Makler gelten folgende Sonderkonditionen:

– beim 1. Auftrag: 50 % der regulären VKM-Vergütung,
– beim 2. und 3. Auftrag: reguläre VKM-Vergütung,
– ab dem 4. Auftrag: dauerhaft 50 % der regulären VKM-Vergütung.

Bei Anwendung des 50-%-Rabatts wird die nach der regulären Preisstaffel einschließlich eines etwaigen Mindestbetrags ermittelte VKM-Vergütung halbiert.

(5) Maßgeblich ist die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Vergütung. Preisangaben und Preisrechner auf der Webseite dienen der unverbindlichen Orientierung.

(6) Kommt kein Verkauf zustande, entsteht vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Individualvereinbarung keine erfolgsabhängige Verkaufsvergütung.


§ 7 Mehrwertbonus

(1) Haben VKM und der Auftraggeber vor Auftragserteilung einen realistischen Zielpreis vereinbart und wird beim tatsächlichen Verkauf ein höherer Verkaufspreis erzielt, erhält VKM zusätzlich zur Grundvergütung einen Mehrwertbonus.

(2) Als Mehrerlös gilt ausschließlich die positive Differenz zwischen dem vorher vereinbarten Zielpreis und dem tatsächlich erzielten Verkaufspreis.

(3) Der Mehrwertbonus beträgt:

– bei Privatverkäufern 10 % des Mehrerlöses,
– bei Händlern und Maklern 5 % des Mehrerlöses.

(4) Wird der vereinbarte Zielpreis nicht überschritten, entsteht kein Mehrwertbonus.

(5) Voraussetzung für den Mehrwertbonus ist, dass der Zielpreis vor dem Verkauf eindeutig in Textform vereinbart wurde. Eine nachträgliche Festlegung oder Änderung des Zielpreises zur Berechnung des Mehrwertbonus ist ausgeschlossen.

(6) Auch der Mehrwertbonus wird auf volle 5 € gerundet.


§ 8 Entwurf, Korrektur und Freigabe

(1) VKM erstellt auf Grundlage der bereitgestellten Informationen einen individuellen Entwurf und stellt diesen dem Auftraggeber zunächst zur Prüfung zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber prüft den Entwurf insbesondere auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und die zutreffende Beschreibung des Verkaufsobjekts.

(3) Sachlich erforderliche Korrekturen und Änderungen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden von VKM berücksichtigt.

(4) Änderungswünsche aufgrund nachträglich mitgeteilter Informationen oder solche, die den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang wesentlich erweitern, können Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung sein.

(5) Der Verkaufstext darf erst nach Freigabe für das konkrete Verkaufsobjekt verwendet beziehungsweise veröffentlicht werden.

(6) Mit seiner Freigabe bestätigt der Auftraggeber, dass ihm keine offensichtlichen sachlichen Fehler oder unzutreffenden Angaben bekannt sind.


§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Die von VKM erstellten Verkaufstexte und sonstigen schöpferischen Inhalte bleiben, soweit sie urheberrechtlich geschützt sind, geistiges Eigentum ihres jeweiligen Urhebers. Durch die bloße Übersendung eines Entwurfs werden noch keine Nutzungsrechte eingeräumt.

(2) Mit Freigabe des Verkaufstextes erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches und objektbezogenes Nutzungsrecht zur Vermarktung des im Auftrag bezeichneten Verkaufsobjekts.

(3) Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf Verkaufsplattformen, in Online-Anzeigen, auf eigenen Webseiten, in sozialen Netzwerken sowie in sonstigen unmittelbar dem Verkauf des betreffenden Objekts dienenden Medien.

(4) Eine Verwendung des Textes oder wesentlicher Teile davon für andere Verkaufsobjekte ist ohne vorherige Zustimmung von VKM nicht gestattet.

(5) Die Weitergabe an Dritte zur eigenständigen kommerziellen Nutzung, die Unterlizenzierung oder der Weiterverkauf des Textes ist ohne ausdrückliche Zustimmung von VKM nicht zulässig.

(6) Technisch erforderliche Anpassungen wie Formatierung, Zeilenumbrüche, Kürzungen aufgrund von Zeichenbegrenzungen oder Anpassungen an die jeweilige Verkaufsplattform sind zulässig. Inhaltliche Veränderungen, durch die Aussage, Stil oder Charakter des Textes wesentlich verändert werden, bedürfen der Zustimmung von VKM.

(7) Der Verkaufstext darf ohne Zustimmung von VKM weder als eigener Mustertext für Texterstellungsleistungen angeboten noch als Vorlage zur systematischen oder automatisierten Erstellung weiterer Verkaufstexte verwendet werden.

(8) VKM bleibt berechtigt, eigene Texte oder Textauszüge zu Dokumentations-, Referenz- und Werbezwecken zu verwenden, soweit hierdurch keine vertraulichen oder personenbezogenen Informationen des Auftraggebers veröffentlicht werden. Vom Auftraggeber bereitgestellte Fotografien oder sonstige fremde Inhalte werden zu diesem Zweck nur verwendet, wenn VKM hierzu berechtigt ist.

(9) Jede Nutzung außerhalb der eingeräumten Nutzungsrechte bedarf der vorherigen Zustimmung von VKM. Gesetzliche Ansprüche wegen unberechtigter Nutzung, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleiben unberührt.

(10) Eine Urheberbezeichnung wie „Text: Verkaufsmärchen – VKM“ ist bei der Veröffentlichung nicht erforderlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde.


§ 10 Veröffentlichung und Verkauf

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, veröffentlicht der Auftraggeber den freigegebenen Verkaufstext selbst.

(2) Unterstützt VKM den Auftraggeber bei der Veröffentlichung oder Einstellung eines Angebots, erfolgt dies ausschließlich im vereinbarten Umfang.

(3) VKM wird nicht Vertragspartner eines späteren Kaufvertrages zwischen Auftraggeber und Käufer.

(4) Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung eines Kaufangebots, Preisverhandlungen, Zahlungsmodalitäten, Übergabe, Versand und sonstige Abwicklung verbleibt beim Auftraggeber.

(5) Der Auftraggeber informiert VKM über einen erfolgreichen Verkauf und den tatsächlich erzielten Verkaufspreis unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Abschluss des Kaufvertrages.

(6) Die vereinbarte Vergütung bleibt auch dann geschuldet, wenn der Verkauf außerhalb der ursprünglich genutzten Plattform oder unmittelbar mit einem Interessenten abgewickelt wird, sofern der VKM-Verkaufstext für die Vermarktung des Objekts verwendet wurde oder der Kontakt über eine damit erstellte Verkaufsanzeige zustande kam.


§ 11 Fälligkeit, Zahlung und Nachweis des Verkaufspreises

(1) Die erfolgsabhängige Vergütung wird mit Abschluss des Kaufvertrages über das Verkaufsobjekt fällig.

(2) Der Auftraggeber erhält von VKM eine Abrechnung beziehungsweise Rechnung auf Grundlage des tatsächlichen Verkaufspreises und der vereinbarten Vergütungsregelung.

(3) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

(4) Ein entstandener Mehrwertbonus wird gemeinsam mit der Grundvergütung abgerechnet.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, VKM auf berechtigte Nachfrage geeignete und nachvollziehbare Nachweise über den tatsächlich erzielten Verkaufspreis vorzulegen. Als Nachweis kommen insbesondere ein Kaufvertrag, eine Transaktions- oder Verkaufsbestätigung der verwendeten Plattform, ein Zahlungsnachweis oder ein Kontoauszug über den Eingang des Kaufpreises in Betracht.

Eine vom Auftraggeber selbst ausgestellte Rechnung oder Quittung allein gilt grundsätzlich nicht als ausreichender Nachweis, wenn der tatsächlich gezahlte Kaufpreis daraus nicht unabhängig nachvollzogen werden kann.

(6) Bei Barzahlung ist der tatsächlich gezahlte Kaufpreis durch einen von Käufer und Verkäufer bestätigten Kaufvertrag, eine beidseitig bestätigte Empfangsbestätigung oder einen vergleichbaren nachvollziehbaren Nachweis zu dokumentieren.

Personenbezogene Daten des Käufers dürfen geschwärzt werden, soweit sie für die Prüfung nicht erforderlich sind. Verkaufsobjekt, Verkaufsdatum und tatsächlich gezahlter Verkaufspreis müssen erkennbar bleiben.

Bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit eines Nachweises, kann VKM einen weiteren geeigneten Nachweis verlangen.

(7) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Angaben über den Verkauf und den erzielten Verkaufspreis vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und die für die Abrechnung maßgeblichen Nachweise für zwölf Monate nach Abschluss des Verkaufs aufzubewahren.

Gesetzliche Ansprüche von VKM wegen schuldhaft unrichtiger oder unvollständiger Angaben bleiben unberührt.


§ 12 Kein Verkaufserfolg geschuldet

(1) VKM schuldet die fachgerechte Erstellung der vereinbarten kreativen und redaktionellen Leistung.

(2) Ein bestimmter Verkaufspreis, eine bestimmte Verkaufsdauer, eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Interessenten oder Käufern sowie der tatsächliche Verkauf werden nicht garantiert.

(3) Einschätzungen zu Marktwert, Zielpreis oder Verkaufsaussichten stellen keine verbindlichen Wertgutachten, Garantien oder Zusicherungen dar.

(4) Der tatsächliche Verkaufserfolg hängt unter anderem von Marktbedingungen, Zustand und Seltenheit des Objekts, Nachfrage, Plattform, Preisgestaltung, Präsentation und weiteren Umständen außerhalb des Einflussbereichs von VKM ab.


§ 13 Haftung

(1) VKM haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet VKM nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) VKM haftet nicht für sachlich unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben über das Verkaufsobjekt, soweit diese vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden und deren Unrichtigkeit für VKM nicht erkennbar war.

(4) Für Entscheidungen des Auftraggebers über Preisgestaltung, Kaufangebote, Vertragsabschluss, Zahlungsweise, Übergabe oder Versand ist VKM nicht verantwortlich.

(5) VKM haftet nicht für Störungen, Sperrungen, Änderungen der Nutzungsbedingungen oder sonstige Maßnahmen von Verkaufsplattformen oder anderen Dritten, soweit VKM diese nicht zu vertreten hat.


§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.

(2) Wünscht der Verbraucher, dass VKM vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, muss er dies ausdrücklich verlangen.

(3) Widerruft der Verbraucher nach einem solchen vorzeitigen Leistungsbeginn, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen geschuldet sein.

(4) Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn zugestimmt und seine Kenntnis vom möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.


§ 15 Auftragsdauer und Beendigung

(1) Der Auftrag bezieht sich auf das jeweils vereinbarte Verkaufsobjekt und beginnt mit Vertragsschluss.

(2) Der Auftrag endet grundsätzlich mit dem Verkauf des Objekts und der vollständigen Abwicklung der daraus entstandenen Vergütungsansprüche von VKM.

(3) Nimmt der Auftraggeber das Verkaufsobjekt endgültig vom Markt und kommt kein Verkauf zustande, kann er VKM dies in Textform mitteilen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, entsteht dadurch keine erfolgsabhängige Verkaufsvergütung.

(4) Mit Beendigung des Auftrags endet grundsätzlich auch das Recht, den von VKM erstellten Verkaufstext weiterhin zur Vermarktung des Objekts zu verwenden.

(5) Wird das Verkaufsobjekt später erneut unter Verwendung des VKM-Verkaufstextes oder wesentlicher Teile davon angeboten, gelten die ursprünglich für diesen Auftrag vereinbarten Nutzungs- und Vergütungsbedingungen weiter.

(6) Wird während der Laufzeit des Auftrags unter Verwendung des VKM-Verkaufstextes ein Kontakt zu einem Interessenten hergestellt und kommt mit diesem Interessenten später ein Kaufvertrag zustande, bleibt die vereinbarte Vergütung auch dann geschuldet, wenn der Verkauf erst nach Beendigung des Auftrags oder außerhalb der ursprünglich verwendeten Verkaufsplattform erfolgt.

(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, VKM einen solchen Verkauf innerhalb von sieben Tagen nach Abschluss des Kaufvertrages mitzuteilen und den tatsächlich erzielten Verkaufspreis anzugeben.

(8) Diese Mitteilungspflicht besteht für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Beendigung des Auftrags, soweit während der Laufzeit über eine mit dem VKM-Verkaufstext veröffentlichte Anzeige Kontakt zu dem späteren Käufer entstanden ist.

(9) Eine Beendigung, Löschung oder Pausierung einer Verkaufsanzeige lässt bereits entstandene oder aufgrund eines späteren Verkaufs noch entstehende Vergütungsansprüche unberührt. Auf berechtigte Nachfrage gelten die Nachweispflichten gemäß § 11 entsprechend.


§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht beeinträchtigt werden.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz von VKM. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen VKM und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(4) Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

(5) Änderungen und Ergänzungen eines einzelnen Auftrags sollen zu Dokumentationszwecken in Textform erfolgen. Der gesetzliche Vorrang individuell getroffener Vereinbarungen bleibt hiervon unberührt.


Verbraucherstreitbeilegung

VKM ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Verkaufsmärchen – VKM
Inhaber: Sven Schicker
An der Berner Au 20
22159 Hamburg
E-Mail: kontakt@verkaufsmaerchen.de
Telefon: +49 1633959503
 

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Bildhinweis: Die auf dieser Website verwendeten KI-Bilder dienen der Veranschaulichung und Unterhaltung. Ausgenommen davon ist das Porträt von Sven Schicker.

© 2026 Sven Schicker

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